Am 22. November, wird in der evangelischen Kirche der Letzten Sonntag im Kirchenjahr, der auch als „Ewigkeitssonntag“ und als „Totensonntag“ bekannt ist. Wir gedenken an diesem Tag der Gemeindeglieder, die im zuendegehenden Kirchenjahr verstorben sind. Es steht in diesem Gottesdienst aber nicht mehr so sehr das Abschiednehmen im Vordergrund, sondern das Gedenken und vor allem die Hoffnung auf das Leben bei Gott, das sich in der Offenbarung des Johannes mit dem Bild vom „himmlischen Jerusalem“ verbindet (Offenbarung 21,1-7).
Im Neuen Testament wird der „Jüngste Tag“ als das „Datum“ genannt, wann das himmlische Jerusalem kommen und an dem Jesus Christus wiederkommen wird. Die Urchristenheit rechnete noch mit dem Kommen dieses Momentes zu Lebzeiten der ersten Christen. Aber das geschah nicht. In einem Gesangbuchlied heißt es: „der Jüngste Tag ist nun nicht fern“. Aber auch trotz aller modernen Weltuntergangsmeldungen ist dieser Tag noch nicht eingetroffen und es bleibt abzuwarten, wann es wohl so weit sein wird.
Wenn wir fragen, wie das mit den Menschen ist, die gestorben sind: wann für diese Menschen „die Ewigkeit“ anfängt, wird uns klar: Ein Mensch, der unsere Zeit und den Raum des Lebens im Hier und jetzt verlässt, tritt unmittelbar in die Ewigkeit Gottes ein, in der es ja keine Zeit in unserem Sinn mehr gibt. Es gibt deshalb auch keine „Wartezeit“, bis es für die Menschen, die später leben, auch so weit ist. Mit unserem Tod sind wir aufgenommen in Gottes Ewigkeit und es gelten die Verheißungen, die Gott uns selbst und durch Jesus Christus gegeben hat.
Daran dürfen wir uns – auch für unsere Verstorbenen – neu erinnern lassen. Also:
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten:
- am Letzten Sonntag im Kirchenjahr
- jeweils mit Abendmahl
- in der Möllberger Kirche um 10.00 Uhr (Pfarrerin Eltzner-Silaschi)
- in der Holtruper Kirche um 10.00 Uhr (Pfarrer Torsten Willimczik)
- in der Vennebecker Kapelle um 15.00 Uhr (Pfarrer Torsten Willimczik)
Am Sonntag gibt es bei den Gottesdiensten am Vormittag
wie immer Kindergottesdienst im Gemeindehaus
(nach gemeinsamem Anfang in der Kirche).